Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts NiedersachsenBremen vom 16. Mai 2019 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin Verletztengeld und -rente gewähren muss und ob arzneimittelinduzierte Kopfschmerzen als mittelbare Folge des Arbeitsunfalls vom 23.11.2009 festzustellen sind.
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