Der Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Februar 2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
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Mit Urteil vom 21.2.2019 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einen Anspruch des Klägers auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verneint.
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