BSG - Urteil vom 07.04.2011
B 9 SB 3/10 R
Vorinstanzen:
LSG Berlin-Brandenburg, vom 19.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 SB 358/08
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen S 48 SB 2503/07

BSG - Urteil vom 07.04.2011 (B 9 SB 3/10 R) - DRsp Nr. 2011/9855

BSG, Urteil vom 07.04.2011 - Aktenzeichen B 9 SB 3/10 R

DRsp Nr. 2011/9855

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2010 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Gründe:

I

Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 50 für einen vor seinem Feststellungsantrag liegenden Zeitraum hat.

Der am 26.8.1945 geborene Kläger ist Arzt für Biochemie. Auf Veranlassung seiner behandelnden Ärztin wurde er am 4.4.2002 ins Krankenhaus aufgenommen. Dort wurde ein mindestens 10 x 10 cm großer gastrointestinaler Stromatumor (GIST) oberhalb des Blasendaches diagnostiziert und am 17.4.2002 operativ entfernt. In der Zeit danach wurden im Rahmen von Kontrolluntersuchungen Metastasen und Rezidive festgestellt, die zu weiteren operativen Eingriffen führten. Seit dem 1.1.2007 bezieht der Kläger Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen.