1. Der Kläger wendet sich gegen die Versagung von Arbeitslosengeld (Alg).
Der 1929 geborene Kläger war seit seiner Lehrzeit in der Firma A. S. Zahnräderfabrik und Getriebebau GmbH in H. beschäftigt, seit 1958 als Einkaufsleiter. Nach Umwandlung dieser GmbH in die Firma A. S. Kommanditgesellschaft (im folgenden nur: KG) durch Gesellschaftsbeschluß vom 25. Juni 1971 setzte der Kläger diese Tätigkeit für die KG fort. Die KG entrichtete für ihn seit 1972 Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit (BA).
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