BVerwG vom 16.12.1987
6 P 32.84
Normen:
BPersVG § 75 Abs.3 Nr.17;
Fundstellen:
DRsp VI(645)85d-e
DVBl 1988, 355

BVerwG - 16.12.1987 (6 P 32.84) - DRsp Nr. 1992/5360

BVerwG, vom 16.12.1987 - Aktenzeichen 6 P 32.84

DRsp Nr. 1992/5360

c-e. Mitbestimmungsrecht des Personalrats (d-e) nach Abs. 3 Nr. 17 bei Einführung und Anwendung auch solcher technischer Einrichtungen, die zur Überwachung lediglich objektiv geeignet sind, ohne daß sie zu diesem Zweck eingesetzt werden sollen; (e) mitbestimmungspflichtige Einführung eines Mitarbeiter-Berichtssystems, bei dem die von den Beschäftigten manuell erstellten Tätigkeitsberichte in eine EDV-Anlage eingegeben und durch diese ausgewertet werden.

Normenkette:

BPersVG § 75 Abs.3 Nr.17;

»... Die Maßnahme des Beteiligten [Leiter der Organisationsabteilung der Deutschen Genossenschaftsbank] unterlag .. der Mitbestimmung des AntrSt. gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG, wonach der Personalrat .. mitzubestimmen hat über die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. ...