BVerwG - 26.07.1984 (5 C 31.82) - DRsp Nr. 1992/5788
BVerwG, vom 26.07.1984 - Aktenzeichen 5 C 31.82
DRsp Nr. 1992/5788
d. Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (Abs. 3) (d) im Falle erstmaligen Nichtbestehens der Abschlußprüfung (Nr. 4) nur unter der Voraussetzung, daß es dem Auszubildenden weder möglich noch zumutbar war, auch die Wiederholungsprüfung vor Ablauf der Förderungshöchstdauer abzuschließen.