BVerwG - Beschluß vom 11.02.1981 (6 P 44.79) - DRsp Nr. 1996/27831
BVerwG, Beschluß vom 11.02.1981 - Aktenzeichen 6 P 44.79
DRsp Nr. 1996/27831
»Dem Personalrat sind bei der Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber vorzulegen.Der Personalrat bedarf dieser Unterlagen zu der im Rahmen der Mitbestimmung vorzunehmenden Prüfung, ob die Dienststelle bei der Ausübung des ihr zustehenden Auswahlermessens die ihr durch Art. 33 Abs. 2GG gezogenen Grenzen eingehalten hat.«