BVerwG - Beschluß vom 14.07.1987 (6 P 9.86) - DRsp Nr. 1996/9372
BVerwG, Beschluß vom 14.07.1987 - Aktenzeichen 6 P 9.86
DRsp Nr. 1996/9372
»Zu den Voraussetzungen der personalvertretungsrechtlichen Verselbständigung einer Nebenstelle.Zum Begriff "Nebenstelle, die räumlich weit von der Dienststelle liegt".«