BVerwG - Beschluß vom 27.04.1983 (6 P 17.81) - DRsp Nr. 1996/28154
BVerwG, Beschluß vom 27.04.1983 - Aktenzeichen 6 P 17.81
DRsp Nr. 1996/28154
»Anfechtungsberechtigt sind alle Beschäftigten, die zu der anzufechtenden Wahl wahlberechtigt waren. Ein im Verlauf der Wahlanfechtung eintretender Verlust der Wahlberechtigung für künftige Wahlen berührt die Anfechtungsbefugnis nicht.«