BVerwG - Urteil vom 27.01.1965 (V C 32.64) - DRsp Nr. 1996/25324
BVerwG, Urteil vom 27.01.1965 - Aktenzeichen V C 32.64
DRsp Nr. 1996/25324
»Das in Art. 6 Abs. 2GG verbürgte Recht der Eltern zur Pflege ihrer Kinder verlangt Berücksichtigung auch bei der Bestimmung des Begriffs des eigenen Einkommens des Hilfsbedürftigen im Sinne des § 76BSHG. Eine Mutter, die das ihr gewährte Zweitkindergeld ihrem einkommens- und vermögenslosen minderjährigen Kinde zuwendet, braucht sich das Zweitkindergeld nicht als eigenes Einkommen auf die ihr gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt anrechnen zu lassen.«