Checkliste: Einstweiliger Rechtsschutz bei lebensbedrohlicher Erkrankung |
Zuständiges Gericht der Hauptsache (§ 86b Abs. 1 Satz 1 SGG) |
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Vermerk: "Eilsache, dem entscheidenden Richter bitte sofort vorlegen" |
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Bezeichnung des Antragsgegners (Krankenkasse) mit vollständiger Adresse, Abteilung mit Aktenzeichen |
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Antragstellung der vorläufig konkreten Maßnahme und ärztlichen Behandlung |
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Sachverhaltsdauer mit Erkrankung: |
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bisherige Bescheide |
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ärztliche Attestierung der Krankheitsart |
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ärztliche Attestierung des prognostizierten letalen Verlaufs |
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ärztliche Attestierung der erfolglosen Ausschöpfung der anerkannten Methoden und des voraussichtlichen Erfolgs |
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Standpunkt sowie Bescheid der Krankenkasse |
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Stellungnahme des MDK und Gegenäußerung des behandelnden Arztes |
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Anordnungsanspruch: Glaubhaftmachung mit Urkunden, ärztlichen Dokumenten sowie eidesstattlichen Versicherungen, dass insbesondere nach dem sogenannten Nikolaus-Beschluss des BVerfG kein anderes Mittel zur Verfügung steht |
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Keine Möglichkeit der Selbstbeschaffung (Mittellosigkeit) |
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Anordnungsgrund: Antrag bei Krankenkasse war erfolglos (wegen Rechtsschutzbedürfnis); Eilbedürftigkeit mit Glaubhaftmachung |
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drohende Invalidität |
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