Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - L 5 KR 73/03 - 31.08.2005,
SG Kiel, vom 28.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KR 187/01
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 20.12.2005 - Aktenzeichen B 3 KR 42/05 B
DRsp Nr. 2006/7115
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
Die Frage "unter welchen Voraussetzungen eine Krankenkasse einen schwenkbaren Autositz kostenmäßig zu übernehmen hat, um einer Versicherten die Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums zu ermöglichen" hat keine grundsätzliche Bedeutung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]