I. Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 23. April 2015 -
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die hilfsweise ordentlichen Kündigungen vom 6. Februar 2014, 21. Februar 2014 und 4. März 2014 aufgelöst worden ist und über den 30. September 2014 hinaus ungekündigt fortbesteht.
II. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 2% und die Beklagte zu 98%.
IV. Der Wert dieses Schlussurteils wird auf 27.185,00 EUR festgesetzt.
V. Die Revision wird zugelassen.
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