ArbG Bochum, vom 16.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1032-22
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die die Kündigung bedingten Umstände und das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit; Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahment als milderes Mittel
LAG Hamm, Urteil vom 03.11.2023 - Aktenzeichen 13 Sa 453/23
DRsp Nr. 2024/329
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die die Kündigung bedingten Umstände und das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit; Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahment als milderes Mittel
1. Regelmäßig trägt der Arbeitgeber für die Umstände, die nach § 1 Abs. 2KSchG die Kündigung bedingen, die Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG). Das gilt auch für das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit.
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