OLG Stuttgart - Urteil vom 30.04.2019
6 U 114/18
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 20.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 316/17

Darlehen für den Kauf einer EigentumswohnungFehlerhafte Belehrung über ein WiderrufsrechtVerwirkung des Widerrufsrechts

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2019 - Aktenzeichen 6 U 114/18

DRsp Nr. 2019/13705

Darlehen für den Kauf einer Eigentumswohnung Fehlerhafte Belehrung über ein Widerrufsrecht Verwirkung des Widerrufsrechts

1. Bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen kann das Vertrauen des Unternehmers auf ein Unterbleiben des Widerrufs schutzwürdig sein; dies gilt auch, wenn die von ihm erteilte Widerrufsbelehrung ursprünglich den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprochen und er es in der Folgezeit versäumt hat, den Verbraucher ordnungsgemäß nachzubelehren.2. Dabei kommt es weder auf die Kenntnis des Darlehensnehmers vom Fortbestand seines Widerrufsrechts an noch auf das Vertrauen des Darlehensgebers, der Darlehensnehmer habe Kenntnis vom Fortbestand seines Widerrufsrechts erlangt. 3. Eine Verwirkung ist nicht ausgeschlossen, wenn der Darlehensgeber davon ausgeht oder ausgehen muss, der Darlehensnehmer habe von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20.04.2018, Az. 12 O 316/17, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.