AG Berlin-Tiergarten, vom 13.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 C 6/08
LG Berlin, vom 31.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 57 S 87/08
Darstellen der Speicherung der dynamischen IP-Adresse für den Anbieter als personenbezogenes Datum; Verwenden und Erheben von personenbezogenen Daten eines Nutzers durch den Anbieter von Online-Mediendiensten ohne dessen Einwilligung
BGH, Urteil vom 16.05.2017 - Aktenzeichen VI ZR 135/13
DRsp Nr. 2017/8278
Darstellen der Speicherung der dynamischen IP-Adresse für den Anbieter als personenbezogenes Datum; Verwenden und Erheben von personenbezogenen Daten eines Nutzers durch den Anbieter von Online-Mediendiensten ohne dessen Einwilligung
BDSG § 3 Abs. 1Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. Nr. L 281 S. 31) Art. 2 Buchst. a, Art. 7 Buchst. f.a) Die dynamische IP-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Internetseite, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, stellt für den Anbieter ein personenbezogenes Datum im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2TMG in Verbindung mit § 3 Abs. 1BDSG dar (Fortführung von EuGH NJW 2016, 3579).
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