Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 2. Juli 2013 abgeändert.
Auf die Beschwerde der Verfahrenspflegerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wernigerode vom 17. April 2013 aufgehoben.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
Beschwerdewert: 8.839 €
I.
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