LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.11.2023
8 Sa 94/23
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 28.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 1138/22

Diebstahl; außerordentlich Kündigung; Unterschlagung; fristlose Verdachtskündigung; Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen Unterschlagung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.11.2023 - Aktenzeichen 8 Sa 94/23

DRsp Nr. 2024/5623

Diebstahl; außerordentlich Kündigung; Unterschlagung; fristlose Verdachtskündigung; Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen Unterschlagung

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28.02.2023, Az. 11 Ca 1138/22, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.

1. 2.