Der Widerspruchsbescheid der Deutschen Telekom AG, Civil Servants Services vom 26.10.2018 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger für den Beurteilungszeitraum 01.06.2015 bis 31.08.2017 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu beurteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger wendet sich gegen seine für den Zeitraum vom 01.06.2015 bis 31.08.2017 erstellte Beurteilung und begehrt die erneute dienstliche Beurteilung für diesen Zeitraum.
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