Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 23.10.2014 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Rechtswirksamkeit eines Einigungsstellenspruches im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Dienstplänen.
Der Beteiligte zu 2. betreibt im Bereich A, Z den Rettungsdienst sowie eine Sozialstation. Bei dem antragstellenden Beteiligten zu 1. handelt es sich um den für diesen Betrieb gebildeten, aus 7 Mitgliedern bestehenden Betriebsrat.
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