LAG Thüringen - Urteil vom 27.01.2004
7 Sa 427/03
Normen:
ThürHG § 49 ; ThürHG § 50 ;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 31.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 321/01

Dienstrechtlicher Status eines Vertretungsprofessors

LAG Thüringen, Urteil vom 27.01.2004 - Aktenzeichen 7 Sa 427/03

DRsp Nr. 2004/12099

Dienstrechtlicher Status eines Vertretungsprofessors

»Vertretungsprofessoren gem. § 49 Abs. 7 des Thüringer Hochschulgesetzes können sowohl im privatrechtlichen als auch im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt werden. Für die Abgrenzung ist die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses im Einzelfall maßgebend (im Anschluss an BAG vom 30.11.1984 AP Nr. 43 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; vom 13.05.1985, 7 AZR 12/84, n. v.).«

Normenkette:

ThürHG § 49 ; ThürHG § 50 ;

Tatbestand:

Der Kläger wehrt sich gegen die Befristung seines Rechtsverhältnisses als Vertretungsprofessor an der Universität E., das er als Arbeitsverhältnis bewertet, und verlangt seine vorläufige Weiterbeschäftigung.