Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 7000 Euro festgesetzt.
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Der Kläger, der als Zahnarzt für Kieferorthopädie zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen ist, wendet sich gegen eine Disziplinarmaßnahme.
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