Die Verfahren B
Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Dezember 2018 - L
Die Anträge der Kläger, ihnen für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin E., W., beizuordnen, werden abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in den angefochtenen Entscheidungen sind als unzulässig zu verwerfen (§ 160a Abs 4 Satz 1 iVm § 169 SGG), weil die zu ihrer Begründung angeführten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs 2 Nr 1 SGG) und der Divergenz der Entscheidung des LSG von der Rechtsprechung des
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|