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Der Kläger begehrt Rente wegen Erwerbsminderung; umstritten ist vorrangig die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen durch einen in Spanien erlittenen Arbeitsunfall.
Der im Jahre 1973 geborene Kläger war in Deutschland zwischen 1989 und April 2002 - mit Unterbrechungen, vor allem von November 1999 bis Februar 2002 - versicherungspflichtig beschäftigt.
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