LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.07.2023
8 Sa 60/23
Normen:
SGB IX § 2 Abs. 3; KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; BGB § 294; BGB § 611a Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 02.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2174/22

Dreistufiges Prüfungsschema bei krankheitsbedingten KündigungenVorrang eines Angebots einer behinderungsgerechten Tätigkeit vor Ausspruch einer BeendigungskündigungÄnderungskündigung zur Weiterbeschäftigung mit schlechteren ArbeitsbedingungenFreier Arbeitsplatz auch bei treuwidrig anderweitig besetztem Arbeitsplatz

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2023 - Aktenzeichen 8 Sa 60/23

DRsp Nr. 2023/11893

Dreistufiges Prüfungsschema bei krankheitsbedingten Kündigungen Vorrang eines Angebots einer behinderungsgerechten Tätigkeit vor Ausspruch einer Beendigungskündigung Änderungskündigung zur Weiterbeschäftigung mit schlechteren Arbeitsbedingungen Freier Arbeitsplatz auch bei treuwidrig anderweitig besetztem Arbeitsplatz

1. Ein Arbeitgeber ist gem. § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX vor Ausspruch einer Beendigungskündigung grds. verpflichtet, einem iSv § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehinderten oder nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellten Arbeitnehmer eine - ggf. auch vertragsfremde - behinderungsgerechte Tätigkeit auf einem freien Arbeitsplatz anzubieten, wenn der Arbeitnehmer wegen seiner Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit auszuüben.2. Als "frei" in diesem Sinne sind nicht nur unbesetzte Arbeitsplätze anzusehen, sondern auch solche, die der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung des schwerbehinderten/gleichgestellten Arbeitnehmers treuwidrig im Sinne von § 162 BGB anderweitig besetzt hat.