Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 26.06.2019 - 4 BvGa 9/19 - abgeändert und der Beteiligten zu 2 aufgegeben,
1.zu dulden, dass der Antragsteller über den 31.05.2019 hinaus seine Tätigkeit als freigestelltes Betriebsratsmitglied im Betrieb der Region West ausübt;
2. 3. 4.
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