ArbG Frankfurt/Main, vom 16.02.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ga 4/87
Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs mit einstweiliger Verfügung - Verfügungsgrund
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.03.1987 - Aktenzeichen 1 Sa/Ga 316/87
DRsp Nr. 2005/2027
Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs mit einstweiliger Verfügung - Verfügungsgrund
»Es wird daran festgehalten, daß zur Durchsetzung eines Anspruches auf Beschäftigung im Wege einstweiligen Bedarfsschutzes neben dem Verfügungsanspruch regelmäßig ein Verfügungsgrund gegeben sein muß. Dieser ergibt sich nicht ohne weiteres aus dem Verfügungsanspruch (Bestätigung des Urteils LAG Hessen vom 18. Juli 1985 - 3 Sa/Ga 490/85).«