BVerfG - Beschluß vom 30.07.1987
1 BvR 494/86
Normen:
AFG § 128 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; VwGO § 80 § 123 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
NZA 1988, 412
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 18.03.1986 - Vorinstanzaktenzeichen L 08/B 0196/85 AlR
LSG Bayern, vom 30.03.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 8 VR 1/87

Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Eilrechtsschutzes

BVerfG, Beschluß vom 30.07.1987 - Aktenzeichen 1 BvR 494/86

DRsp Nr. 2005/16961

Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Eilrechtsschutzes

1. Von Verfassungs wegen nicht schlechthin eine aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte gewährleistet. 2. In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist ferner geklärt, daß trotz im einzelnen bestehender Unterschiede der Weg über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO geeignet erscheint, einen ausreichenden effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

Normenkette:

AFG § 128 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; VwGO § 80 § 123 Abs. 1 Satz 2 ;

Gründe:

Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Es ist insbesondere verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß das Landessozialgericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes von § 123 VwGO und nicht von § 80 VwGO ausgegangen ist.