LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 31.03.2017
2 Sa 122/17
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; BGB § 241; BGB § 145;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 30.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 60 Ca 5678/16

Eignung eines vorbestraften Bewerbers für eine Anstellung als angestellter Lehrer

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2017 - Aktenzeichen 2 Sa 122/17

DRsp Nr. 2017/7614

Eignung eines vorbestraften Bewerbers für eine Anstellung als angestellter Lehrer

Ein Bewerber auf eine Stelle als Studienrat ist charakterlich nicht geeignet für diese Stelle, wenn er wegen Urkundenfälschung bzw. versuchten Betrugs und einer weiteren Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.11.2016 - 60 Ca 5678/16 - wird auf seine Kosten bei einem Streitwert von 21.667,00 EUR in der zweiten Instanz zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2; BGB § 241; BGB § 145;

Tatbestand:

Der am ... 1967 geborene Kläger begehrt seine Einstellung als Studienrat im Angestelltenverhältnis beim beklagten Land.

Nach einem Auswahlgespräch erhielt der Kläger am 09.01.2016 vom Referatsleiter der zuständigen Senatsverwaltung für B., J. und W., Außenstelle Neukölln (im Folgenden: Senatsverwaltung) folgende Mail:

"...

WG: Einstellungszusage - Auswahlg...

...

Sehr geehrter Herr D.,

Sie haben am vergangenen Donnerstag an einem Auswahlgespräch der Senatsverwaltung für B., J. und W. in Berlin-Neukölln teilgenommen. Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Einstellung in den Berliner Schuldienst.