1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.11.2016 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am ... 1967 geborene Kläger begehrt seine Einstellung als Studienrat im Angestelltenverhältnis beim beklagten Land.
Nach einem Auswahlgespräch erhielt der Kläger am 09.01.2016 vom Referatsleiter der zuständigen Senatsverwaltung für B., J. und W., Außenstelle Neukölln (im Folgenden: Senatsverwaltung) folgende Mail:
"...
...
Sehr geehrter Herr D.,
Sie haben am vergangenen Donnerstag an einem Auswahlgespräch der Senatsverwaltung für B., J. und W. in Berlin-Neukölln teilgenommen. Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Einstellung in den Berliner Schuldienst.
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