I. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 10.06.2016 -
Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, bei Meidung eines bei jeder Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen am Vorsitzenden des Vorstands der Verfügungsbeklagten, es zu unterlassen, die Zufahrt der Verfügungsklägerin An der B...... 1, 15837 B.../Mark, durch die Streikmaßnahmen der Arbeitnehmer des Betriebs und/oder betriebsfremder Personen zur Verhinderung des Zutritts und Ausgangs von Lieferanten, Kunden, Besuchern und sonstigen zutrittswilligen Personen zu blockieren oder blockieren zu lassen oder hierzu aufzurufen, insbesondere indem Streikende oder Streikposten
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