I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.01.2010 -
Die Antragsgegnerin wird verurteilt, dem Antragsteller in der Zeit vom 08.08.2016 bis einschließlich 12.08.2016 (5 Arbeitstage) Erholungsurlaub zu gewähren.
II. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
I.
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um die zeitliche Lage eines beantragten Urlaubs.
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