SG Altenburg, vom 24.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 RA 412/03
Einbeziehung der Beschäftigten der VEB Textilreinigung Greiz zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
LSG Thüringen, Urteil vom 06.11.2006 - Aktenzeichen L 6 RA 950/04
DRsp Nr. 2007/20558
Einbeziehung der Beschäftigten der VEB Textilreinigung Greiz zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Die VEB Textilreinigung Greiz erfüllte nicht die betrieblichen Voraussetzungen für die Einbeziehung der Beschäftigten in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]