LG Hamburg, vom 08.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 308 O 90/99
OLG Hamburg, vom 17.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 48/05
Eingriff in das ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers zur Vervielfältigung seines Tonträgers; Urheberechtlicher Schutz der zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderlichen wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Leistung; Entnahme kleinster Tonfetzen von dessen Tonträger und Übertragung auf einen anderen; Ausschnittweise ungenehmigte Vervielfältigung oder Verbreitung der auf einem Tonträger aufgezeichneten Tonaufnahmen; Übernahme von zwei Takten einer Rhythmussequenz im Wege des Sampling
BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - Aktenzeichen I ZR 115/16
DRsp Nr. 2017/9056
Eingriff in das ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers zur Vervielfältigung seines Tonträgers; Urheberechtlicher Schutz der zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderlichen wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Leistung; Entnahme kleinster Tonfetzen von dessen Tonträger und Übertragung auf einen anderen; Ausschnittweise ungenehmigte Vervielfältigung oder Verbreitung der auf einem Tonträger aufgezeichneten Tonaufnahmen; Übernahme von zwei Takten einer Rhythmussequenz im Wege des Sampling
Richtlinie 2006/115/EG Art. 9 Abs. 1 Buchst. bDem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2 Buchst. c und Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) sowie Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (ABl. Nr. L 376 vom 27. Dezember 2006, S. 28) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
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