OLG Frankfurt/Main - Teilurteil vom 09.03.2017
6 U 161/11
Normen:
BGB § 823; PatG § 10;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 20.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 609/10

Eingriff in den eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch eine hinsichtlich der Rechtsfolgen objektiv ungerechtfertigte Schutzrechtsverwarnung

OLG Frankfurt/Main, Teilurteil vom 09.03.2017 - Aktenzeichen 6 U 161/11

DRsp Nr. 2017/5500

Eingriff in den eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch eine hinsichtlich der Rechtsfolgen objektiv ungerechtfertigte Schutzrechtsverwarnung

1. Stellt sich eine gegenüber den Abnehmern von Erzeugnissen eines Herstellers ausgesprochene Schutzrechtsverwarnung aus einem Verfahrenspatent nur deshalb als objektiv ungerechtfertigt dar, weil mit der Verwarnung auch die Unterlassung von Handlungen verlangt worden ist, die als solche den Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung nicht erfüllen (Einführen von Anlagen oder Anlagenteilen), liegt hierin nur dann ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb des Herstellers, wenn zu erwarten ist, dass die Abnehmer infolge der ausgesprochenen Verwarnung davon absehen werden, vom Hersteller stammende Anlagen oder Anlagenteile aus dem Ausland zu beziehen. Dagegen kann ein Eingriff in den Gewerbebetrieb des Herstellers nicht bereits darin gesehen werden, dass die Abnehmer infolge der Verwarnung auch keine Anlagen oder Anlagenteile anderer Anbieter einführen; dies gilt unabhängig davon, ob sich damit zugleich der wirtschaftliche Druck auf den Hersteller erhöht.