BAG - Urteil vom 22.09.2010
4 AZR 166/09
Normen:
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 15; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 16;
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 05.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 1270/08
ArbG Frankfurt/Main, vom 11.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 9216/07

Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich

BAG, Urteil vom 22.09.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 166/09

DRsp Nr. 2011/1857

Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich

Orientierungssätze: Ob eine vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA dem Arzt von der Klinikleitung übertragene medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik oder Abteilung dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, ist eine Frage des Einzelfalles. Bedient sich der Arbeitgeber bei der Leitung einer Klinik der Dienste eines Chefarztes und überlässt diesem die nähere Ausgestaltung der Organisation der Klinik und die personelle Zuweisung der Aufgaben, ist der Arbeitgeber an die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen gebunden.

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2008 - 3 Sa 1270/08 - aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 15; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 16;

Tatbestand: