LAG Thüringen - Teil-Urteil vom 22.11.1995
6/5 Sa 1024/93
Vorinstanzen:
ArbG Eisenach - Urteil vom 15l04.1993 - 4 Ca 68/93 -,

Eingruppierung: Diplomsportlehrer mit Abschluss an der DHfK Leipzig

LAG Thüringen, Teil-Urteil vom 22.11.1995 - Aktenzeichen 6/5 Sa 1024/93

DRsp Nr. 2001/12152

Eingruppierung: Diplomsportlehrer mit Abschluss an der DHfK Leipzig

»Diplomsportlehrer, die ihren Abschluß an der DHfK Leipzig vor 1976 erworben haben, stehen den Diplomsportlehrern für Sport auch dann gleich, wenn sie keine zusätzliche Ausbildung und Prüfung im Fach "Methodik des Schulsports" abgelegt haben und können deshalb in die Besoldungsgruppe A 12 = VergGr III BAT-O eingereiht werden.«

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz um den Anspruch des Klägers auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe III BAT-O und hiermit zusammenhängenden Vergütungsnachzahlungen.

Wegen des erstinstanzlichen Parteivortrages und der dort gestellten Anträge wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand des angegriffenen Urteils Bezug genommen.