LAG Köln - Urteil vom 15.09.2017
4 Sa 148/17
Normen:
TV-L Entgeltgruppe 11/Stufe 4;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1767/16

Eingruppierung einer angestellten Lehrkraft, die die Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfülltBerücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten

LAG Köln, Urteil vom 15.09.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 148/17

DRsp Nr. 2018/2037

Eingruppierung einer angestellten Lehrkraft, die die Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten

Einzelfallentscheidung zur Eingruppierung einer Lehrkraft, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt, in den TV EntgO-L

Zwar sind entgegen dem Wortlaut des § 16 Abs. 2 S. 2 TV-L Berufserfahrungen aus mehreren - und nicht nur aus einem - vorherigen Arbeitsverhältnissen zu berücksichtigen. Dies gilt jedoch bei gesetzeskonformer Auslegung nur dann, wenn keine schädliche Unterbrechung vorliegt (hier: bejaht bei einer Unterbrechung von 11 Monaten).

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 12.01.2017 (8 Ca 1767/16) wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-L Entgeltgruppe 11/Stufe 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung und Einstufung des Klägers in einem inzwischen beendeten Arbeitsverhältnis.

Der Kläger ist am 1954 geboren und hat ein Hochschulstudium der Geographie mit Diplom abgeschlossen. Das zweite Staatsexamen für das Lehramt an Schulen hat der Kläger nicht abgelegt. Er ist Mitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).