Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 15.07.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die korrekte Eingruppierung der Klägerin.
Diese ist seit 15.03.1992 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin, der Stadt B, aufgrund des Arbeitsvertrages vom 09.03.1992 (Bl. 19 f d.A.), wonach u.a. der
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