BAG - Urteil vom 25.08.2010
4 AZR 165/09
Normen:
Erlass betreffend die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis nach dem BAT beschäftigten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Saarland (vom 15. Dezember 1970 - GMBl. Saar 1971 S. 144 - i.d.F. der Änderung vom 13. Januar 2002 - GMBl. Saar 2002 S. 56);
Fundstellen:
NZA 2011, 536
Vorinstanzen:
LAG Saarland, vom 17.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 31/08
ArbG Saarbrücken, vom 12.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 63 Ca 113/06

Eingruppierung einer Lehrerin an einer Erweiterten Realschule im Saarland; Begriff der anderweitigen Ausbildung

BAG, Urteil vom 25.08.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 165/09

DRsp Nr. 2011/1856

Eingruppierung einer Lehrerin an einer Erweiterten Realschule im Saarland; Begriff der "anderweitigen Ausbildung"

Orientierungssätze: 1. Mit dem Merkmal der "anderweitigen Ausbildung" ist nach Wortlaut, Zusammenhang und Regelungsinteresse nur eine auf den Lehrerberuf bezogene oder zur Ausübung der Lehrertätigkeit befähigende fachliche Ausbildung bezeichnet, wobei es jedoch nicht auf einen formellen Abschluss ankommt. Es bedarf keiner der Lehrerausbildung in etwa gleichwertigen Dauer oder Intensität des anderweitigen Bildungsgangs. 2. Eine Ausbildung als "Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer" ist nicht generell nach Ziff. I B a 12 des Eingruppierungserlasses abschließend bewertet, sondern nur im Zusammenhang mit einer entsprechenden Unterrichtstätigkeit. 3. Soweit an Erweiterten Realschulen Unterricht sowohl für Haupt-, als auch für Realschulklassen stattfindet, kommt es für das Merkmal "in der Tätigkeit von Realschullehrern" darauf an, ob der Einsatz der Lehrkraft tatsächlich in dieser Tätigkeit erfolgt ist. 4. Ein wissenschaftliches Fach iSd. Eingruppierungserlasses ist ein solches, für das die Lehrbefähigung durch ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule erworben wird. Maßgebend dafür sind die Landesbestimmungen.

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 17. Dezember 2008 - 1 Sa 31/08 - aufgehoben.