1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 16.06.2016 -
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin, die als Sachbearbeiterin in der Nachschubeinheit eines Luftwaffengeschwaders tätig ist.
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