LAG Thüringen - Urteil vom 22.02.1995
9/2 Sa 109/94
Normen:
2. BesÜV Anlage I; BAT §§ 22 23 ; BAT-O § 11, SR 2l Teil I Nr. 3, Anlage SR ;

Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa

LAG Thüringen, Urteil vom 22.02.1995 - Aktenzeichen 9/2 Sa 109/94

DRsp Nr. 2001/12168

Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa

Zur Eingruppierung einer Sonderschullehrerin mit einer abgeschlossenen pädagogischen Fachschulausbildung und einem zweijährigen Fernstudium mit dem Abschluss "Lehrer für intellektuell Geschädigte" in VergGr IVa BAT-O.

Normenkette:

2. BesÜV Anlage I; BAT §§ 22 23 ; BAT-O § 11, SR 2l Teil I Nr. 3, Anlage SR ;

Tatbestand

.

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingliederung der Klägerin nach der Vergütungsordnung des BAT-O.

Die 41-jährige Klägerin ist nach dem Abschluss der Fachschulausbildung seit 1972 Unterstufenlehrerin in ... mit den Fächern Deutsch, Mathematik und Sport.

Seit Beginn der achtziger Jahre unterrichtete die Klägerin an der Sonderschule für Lernbehinderte in ... in allen Klassenstufen. 1985 nahm sie ein zweijähriges Fernstudium an der Humboldt-Universität in ... auf, das sie 1987 mit dem Abschluss: Lehrer für intellektuell Geschädigte beendete. Auch danach arbeitete die Klägerin bis heute an der Sonderschule in ... .

Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass der BAT-O auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis Anwendung findet.