BAG - Urteil vom 24.09.2014
4 AZR 558/12
Normen:
BAT/AOK-Neu § 16 Abs. 1; BAT/AOK-Neu Anlage 1a zu § 16 VergGr. 7 Nr. 2 Alt. 2; ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
AUR 2015, 109
NZA-RR 2015, 204
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 12.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 440/11
ArbG Chemnitz, vom 15.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 279/10

Eingruppierung einer SozialversicherungsfachangestelltenBegriff der umfassenden Aufgaben i.S. von Vergütungsgruppe 7 Nr. 2 Alt. 2 BAT/AOK-Neu

BAG, Urteil vom 24.09.2014 - Aktenzeichen 4 AZR 558/12

DRsp Nr. 2015/1840

Eingruppierung einer Sozialversicherungsfachangestellten Begriff der umfassenden Aufgaben i.S. von Vergütungsgruppe 7 Nr. 2 Alt. 2 BAT/AOK-Neu

Orientierungssätze: 1. Der Begriff der "umfassenden Aufgaben" iSd. Tätigkeitsbeispiels Nr. 2 Alt. 2 zu VergGr. 7 BAT/AOK-Neu knüpft an die Aufgabenbereiche einer Krankenkassenverwaltung ("Leistung", "Versicherung", "Beitrag" und "Vertrag") an. Für die Erfüllung des Tätigkeitsbeispiels kann die Tätigkeit in nur einem dieser Bereiche genügen. 2. Die Tätigkeit einer Sachbearbeiterin ist "umfassend" iSd. tariflichen Tätigkeitsbeispiels, wenn sie sich auf nahezu alle in Betracht kommenden Aufgabengebiete innerhalb eines Bereichs einer Krankenkassenverwaltung erstreckt. Die Wahrnehmung nur eines oder einzelner Aufgabengebiete eines Bereichs ist nicht ausreichend.