LAG Hamm - Urteil vom 10.10.2019
17 Sa 176/19
Normen:
TVöD -VKA Entgeltgruppe 9b;
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 17.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1093/18

Eingruppierung eines geprüften Schwimmmeisters nach dem TVöD-VKA

LAG Hamm, Urteil vom 10.10.2019 - Aktenzeichen 17 Sa 176/19

DRsp Nr. 2020/4063

Eingruppierung eines geprüften Schwimmmeisters nach dem TVöD -VKA

1. Ein geprüfter Schwimmmeister, der als Badleiter eines Hallen- und Freibades angestellt ist, ist in Entgeltgruppe 8 TVöD -VKA zutreffend eingruppiert. 2.Begehrt er die Eingruppierung Entgeltgruppe 9b, so hat er, da es sich um Aufbaufallgruppen handelt, nicht nur die Voraussetzungen der Entgeltgruppe 9b, sondern auch diejenigen der Entgeltgruppe 9a vorzutragen. (hier: keine Höhergruppierung, da der Kläger das Gericht nicht in die Lage versetzt hat, die Erfüllung des Tarifmerkmals "Beaufsichtigung besonders schwieriger Arbeitsbereiche" festzustellen)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 17.01.2019 - 4 Ca 1093/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD -VKA Entgeltgruppe 9b;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.