BAG - Urteil vom 14.06.1995
4 AZR 246/94
Normen:
Anlage 1 a (VKA) Teil II (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) VergGr. V b, IV b, IV a; Anlage 1 a VergGr. V b, IV b, IV a "Erziehungsdienst" vom 25. Januar 1980 i. d. F. vom 20. September 1991; BAT (1975) § 22, § 23 ; MT-An (Manteltarifvertrag für Angestellte beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe) § 22;
Fundstellen:
BB 1995, 2068
NZA 1996, 728
NZA-RR 1996, 32
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Urteil vom 1. Oktober 1992 Iserlohn - 4 Ca 1457/92 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 22. Oktober 1993 Hamm - 18 Sa 1673/92 -,

Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer Suchtklinik

BAG, Urteil vom 14.06.1995 - Aktenzeichen 4 AZR 246/94

DRsp Nr. 1996/460

Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer Suchtklinik

»1. Sozialarbeiter in der Beratung von Suchtmittelabhängigen sind in der VergGr. IV b BAT eingereiht. Sofern sie in Kliniken zur Behandlung von Suchtmittelkranken arbeiten, sollen sie nach der Suchtmittelvereinbarung eine geeignete Zusatzausbildung haben. Dies kann die Ausbildung zum Suchtkrankentherapeuten, die Gesprächstherapie nach Rogers, Verhaltenstherapie oder Psychodrama sein. 2. Ob derartige Zusatzausbildungen eines Sozialarbeiters das Tatbestandsmerkmal der besonderen Schwierigkeit belegen können, hat der Senat nicht entschieden. Der Kläger hatte diese Ausbildungen nicht.«

Normenkette:

Anlage 1 a (VKA) Teil II (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) VergGr. V b, IV b, IV a; Anlage 1 a VergGr. V b, IV b, IV a "Erziehungsdienst" vom 25. Januar 1980 i. d. F. vom 20. September 1991; BAT (1975) § 22, § 23 ; MT-An (Manteltarifvertrag für Angestellte beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe) § 22;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des als Sozialarbeiter in der von dem Beklagten getragenen H - P -Klinik beschäftigten Klägers nach dem Manteltarifvertrag für die Angestellten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (MT-An) bzw. ab 1. Januar 1994 des Bundes-Angestelltentarifvertrages in der Fassung für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (BAT/VKA).