LAG Thüringen - Urteil vom 20.12.1995
2 Sa 1196/94
Normen:
2. BesÜV Anlage 1; EinigungsV Art. 37 Abs. 1 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Gotha - Urteil vom 13.09.1994 - 3 Ca 930/94 -,

Eingruppierung: Gleichwertigkeit von Fern- und Direktstudium

LAG Thüringen, Urteil vom 20.12.1995 - Aktenzeichen 2 Sa 1196/94

DRsp Nr. 2001/12158

Eingruppierung: Gleichwertigkeit von Fern- und Direktstudium

1. Ein vierjähriges Fernstudium in der ehemaligen DDR ist mit einem vierjährigen Direktstudium in der ehemaligen DDR vergleichbar (a.A. LAG Thüringen - Urteil vom 03.06.1996 - 9/2 Sa 109/94 -).2. Nach Sinn und Zweck des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 EV muss die dem akademischen Abschluss zugrundeliegende Ausbildung als solche zumindest in den neuen Bundesländern anerkannt werden.

Normenkette:

2. BesÜV Anlage 1; EinigungsV Art. 37 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Anspruch der Klägerin auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe III BAT-O.

Wegen des erstinstanzlichen Parteivorbringens und der dort gestellten Anträge wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand des angegriffenen Urteils vom 13.09.1994 (Bl. 43 bis 45 d. A.) Bezug genommen.