Der Kläger ist gelernter Koch. Nachdem er in seinem erlernten Beruf in verschiedenen Betrieben gearbeitet hatte, steht er seit dem 1. Dezember 1974 in den Diensten des beklagten Studentenwerkes. Mit Wirkung vom 1. Dezember 1979 wurde der Kläger zunächst kommissarisch und alsdann ab 1. März 1980 auf Dauer zum Küchenleiter der Mensa I bestellt. Die Parteien haben einzelvertraglich die Geltung des
1. Speiseplangestaltung und -auswertung
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