BAG - Urteil vom 23.01.1985
4 AZR 376/83
Normen:
BAT § 22, Anlage 1a ;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 03.05.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 579/82

Eingruppierung: Küchenmeister als Küchenleiter von Landespolizeischule

BAG, Urteil vom 23.01.1985 - Aktenzeichen 4 AZR 376/83

DRsp Nr. 2008/11346

Eingruppierung: Küchenmeister als Küchenleiter von Landespolizeischule

1. Ist ein Küchenmeister einem Handwerksmeister gleichgestellt, erfüllt er die Tätigkeitsmerkmale der VergGr. V c Fallgruppe 1 nur dann, sofern er eine große Arbeitsstätte zu beaufsichtigen hat, in der Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind. 2. Zum Begriff "große Arbeitsstätte".

Normenkette:

BAT § 22, Anlage 1a ;

Tatbestand: