ArbG Freiburg, vom 03.05.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 579/82
Eingruppierung: Küchenmeister als Küchenleiter von Landespolizeischule
BAG, Urteil vom 23.01.1985 - Aktenzeichen 4 AZR 376/83
DRsp Nr. 2008/11346
Eingruppierung: Küchenmeister als Küchenleiter von Landespolizeischule
1. Ist ein Küchenmeister einem Handwerksmeister gleichgestellt, erfüllt er die Tätigkeitsmerkmale der VergGr. V c Fallgruppe 1 nur dann, sofern er eine große Arbeitsstätte zu beaufsichtigen hat, in der Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind.2. Zum Begriff "große Arbeitsstätte".
Normenkette:
BAT § 22, Anlage 1a ;
Tatbestand:
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