BAG - Urteil vom 14.12.2005
4 AZR 421/04
Normen:
Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer (vom 22. Juni 1995 idF vom 20. März 1996) Vorbemerkung Nr. 6, Teil A III Gymnasien Anstriche 1, 2; Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Lehrer an öffentlichen Schulen einschließlich der Funktionsstelleninhaber (Az.: 14-0300.40/35 vom 21. April 1998, MBl. des SMK Nr. 7/98 S. 133);
Fundstellen:
NJ 2006, 335
NZA-RR 2006, 560
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 28.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 53/03
ArbG Bautzen, vom 28.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 8248/02

Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung einer Lehrerin an einem Gymnasium in Sachsen; Eingruppierungsrichtlinien des Freistaates Sachsen; Beurteilung als Eingruppierungsvoraussetzung; Höhergruppierung ab einem vor der Beurteilung liegenden Zeitpunkt; Regelungslücke in den Richtlinien; Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle der Richtlinien

BAG, Urteil vom 14.12.2005 - Aktenzeichen 4 AZR 421/04

DRsp Nr. 2006/10948

Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung einer Lehrerin an einem Gymnasium in Sachsen; Eingruppierungsrichtlinien des Freistaates Sachsen; Beurteilung als Eingruppierungsvoraussetzung; Höhergruppierung ab einem vor der Beurteilung liegenden Zeitpunkt; Regelungslücke in den Richtlinien; Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle der Richtlinien

Orientierungssätze: 1. Die Beurteilung des Lehrers ist nach der Vorbemerkung Nr. 6 der Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 idF vom 20. März 1996 Voraussetzung für die Höhergruppierung des Lehrers. 2. Die Regelung der Vorbemerkung Nr. 6 steht bei einer positiven Auswahlbeurteilung des Lehrers - im Falle des Vorliegens der übrigen Voraussetzungen - dessen Anspruch auf Höhergruppierung ab einem vor der Beurteilung liegenden Zeitpunkt nicht entgegen.

Normenkette:

Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer (vom 22. Juni 1995 idF vom 20. März 1996) Vorbemerkung Nr. 6, Teil A III Gymnasien Anstriche 1, 2; Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Lehrer an öffentlichen Schulen einschließlich der Funktionsstelleninhaber (Az.: 14-0300.40/35 vom 21. April 1998, MBl. des SMK Nr. 7/98 S. 133);

Tatbestand: