(Die Parteien streiten um die Eingruppierung der Klägerin, die nach der Ausbildung zur Kindergärtnerin/Hortnerin eine solche zur Leiterin eines Schulkindergartens erfolgreich abgeschlossen hat. Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der sog. Nichterfüllererlass vom 13.09.1971, wonach Lehrer in der Tätigkeit von Realschullehrern mit anderweitiger Ausbildung, die überwiegend Unterricht in einem wissenschaftlichen Fach erteilen, nach mindestens sechsjähriger Bewährung in dieser Tätigkeit Vergütung nach
Die Parteien streiten um die Eingruppierung der Klägerin.
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