LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.11.1996
9 Sa 746/96
Normen:
BGB § 242 ; ZPO § 322 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 01.02.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 335/95

Eingruppierung: materielle Rechtskraft eines Urteils - Gleichbehandlung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.11.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 746/96

DRsp Nr. 2001/15070

Eingruppierung: materielle Rechtskraft eines Urteils - Gleichbehandlung

Solange sich weder die Tätigkeit noch der maßgebliche Tarifvertrag geändert haben, steht ein rechtskräftiges Urteil, mit dem eine Klage auf Feststellung der Eingruppierung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe abgewiesen worden ist, der Zulässigkeit einer erneuten Klage auf Feststellung eines Vergütungsanspruches auch ab einem späteren Zeitpunkt auch dann entgegen, wenn die neue Klage auf eine Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gestützt wird.

Normenkette:

BGB § 242 ; ZPO § 322 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Darmstadt, vom 01.02.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 335/95